Biogas aus Gülle: Förderung für Investitionen – jetzt Zuschuss sichern

Biogas aus Gülle: Förderung für Investitionen – jetzt Zuschuss sichern

Die Bundesregierung hat die Förderung für Investitionen in die Vergärung von Wirtschaftsdüngern wieder aufgenommen. Landwirte, die ihre Biogasanlagen auf höhere Gülleanteile umrüsten oder neue Technik zur Emissionsminderung installieren möchten, können ab sofort Zuschüsse beantragen. Das Programm verfolgt das Ziel, den Einsatz von Gülle, Jauche, Mist und Hühnertrockenkot in der Energiegewinnung zu intensivieren und gleichzeitig klimaschädliche Emissionen zu reduzieren.

Nach einer Unterbrechung von rund anderthalb Jahren stehen nun jährlich 10 Millionen Euro aus dem Klima- und Transformationsfonds bereit. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe koordiniert als Projektträger die Vergabe und hat die Rahmenbedingungen in einer Informationsveranstaltung präzisiert. Für Betriebe, die bereits Biogas erzeugen oder den Einstieg erwägen, ergeben sich konkrete finanzielle Anreize.

Warum Wirtschaftsdünger im Fokus der Klimapolitik steht

Wirtschaftsdünger aus der Tierhaltung setzt bei offener Lagerung erhebliche Mengen an Methan und Lachgas frei – beides Treibhausgase mit deutlich höherer Klimawirkung als Kohlendioxid. Die kontrollierte Vergärung in Biogasanlagen unterbingt diese unkontrollierte Freisetzung und wandelt organische Substanzen in nutzbares Biogas um. Gleichzeitig entsteht ein hochwertiger Gärrest, der als Dünger auf Acker und Grünland ausgebracht werden kann.

Die Förderung knüpft an das im März beschlossene Klimaschutzprogramm an und zielt darauf ab, den Anteil von Wirtschaftsdüngern in Biogasanlagen spürbar zu erhöhen. Viele Bestandsanlagen sind auf nachwachsende Rohstoffe wie Mais ausgelegt; die Umstellung auf Gülle erfordert technische Anpassungen, die finanziell anspruchsvoll sein können. Hier setzt die staatliche Unterstützung an.

Fünf Förderbausteine für verschiedene Ausbaustufen

Die Förderrichtlinie unterscheidet insgesamt fünf Fördergegenstände, die von der Nachrüstung bestehender Anlagen bis hin zur Errichtung neuer Güllevergärungsanlagen reichen. Jeder Baustein adressiert spezifische Herausforderungen im Betrieb von Biogasanlagen mit Wirtschaftsdüngern.

Gasdichte Lagerung von Gärresten

Wer seinen Gärrestbehälter gasdicht abdecken möchte, kann für Umbauten oder den Neubau von Ersatzbehältern Zuschüsse erhalten. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme auf freiwilliger Basis erfolgt und nicht bereits durch gesetzliche Vorgaben erzwungen wird. Die gasdichte Lagerung verhindert, dass Methan in die Atmosphäre entweicht, und macht es möglich, das entstehende Gas ebenfalls energetisch zu nutzen.

Umrüstung für höheren Gülleeinsatz

Betriebe, die den Wirtschaftsdüngeranteil in ihrer Anlage steigern wollen, können Technik zur Aufbereitung, zusätzliche Lagerbehälter oder Rührsysteme fördern lassen. Die Richtlinie sieht gestaffelte Anforderungen vor:

  • Bei bisher 0 % Wirtschaftsdünger muss der Anteil auf mindestens 20 % steigen.
  • Liegt der Einsatz bereits über 0 %, ist eine Steigerung um mindestens 1.000 Tonnen pro Jahr nachzuweisen.
  • Vergärt die Anlage schon mehr als 80 % Wirtschaftsdünger, genügt eine Erhöhung um 10 Prozentpunkte.

Diese abgestuften Kriterien ermöglichen es sowohl Einsteigern als auch spezialisierten Gülleanlagen, von der Förderung zu profitieren.

Neubauten mit hohem Wirtschaftsdüngeranteil

Wer eine neue Biogasanlage plant und dabei mindestens 70 % Wirtschaftsdünger einsetzen will, kann spezifische Technik zur Einbringung, Aufbereitung und Emissionsminderung bezuschussen lassen. Dieser Fördergegenstand richtet sich insbesondere an Güllevergärungsanlagen im kleineren Maßstab oder an Betriebe mit intensiver Tierhaltung, die große Mengen Wirtschaftsdünger vor Ort verfügbar haben.

Voraussetzungen und Antragstellung im Überblick

Die Förderung wird als Investitionszuschuss gewährt und nicht als Darlehen. Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, Betreibergesellschaften von Biogasanlagen sowie Unternehmen, die entsprechende Dienstleistungen erbringen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe eingereicht werden.

Die Umrüstung von Biogasanlagen für höhere Güllemengen stellt technisch eine Herausforderung dar, die ohne finanzielle Unterstützung viele Betriebe nicht stemmen können.

Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen. Wer beispielsweise aufgrund rechtlicher Vorgaben eine gasdichte Lagerung nachrüsten muss, kann hierfür keine Förderung erhalten. Ebenso sind reine Ersatzbeschaffungen ohne zusätzlichen emissionsmindernden oder effizienzsteigernden Nutzen nicht förderfähig.

Die Förderhöhe orientiert sich an den zuwendungsfähigen Ausgaben und kann je nach Maßnahme variieren. Detaillierte Informationen zu Fördersätzen, Höchstbeträgen und erforderlichen Nachweisen stellt die Fachagentur auf ihrer Website bereit.

Wirtschaftliche und ökologische Perspektiven

Die Förderung trägt dazu bei, dass Biogasanlagen wirtschaftlicher und klimafreundlicher werden. Gerade in Regionen mit hoher Viehdichte fallen große Mengen Wirtschaftsdünger an, deren Lagerung und Ausbringung mit Emissionen verbunden sind. Die Vergärung bietet eine Möglichkeit, diese Stoffströme sinnvoll zu nutzen und gleichzeitig Energie zu erzeugen.

Für Landwirte entstehen durch die Umstellung auf Gülle neue Herausforderungen: Die Substrate sind heterogener, der Trockenmassegehalt schwankt, und die Anlagentechnik muss entsprechend angepasst werden. Mit der finanziellen Unterstützung sinkt das Investitionsrisiko, und die Amortisationszeiten verkürzen sich.

FördergegenstandMindestanforderungTypische Maßnahmen
Gasdichte LagerungFreiwillige MaßnahmeAbdeckung, Ersatzbehälter
Umrüstung Bestand+1.000 t/Jahr oder +10 %Aufbereitungstechnik, Lager
Neubau Gülleanlage≥70 % WirtschaftsdüngerEinbringung, Emissionsminderung

Ausblick: Klimaschutz durch Kreislaufwirtschaft

Die Förderung ist Teil einer breiteren Strategie, landwirtschaftliche Emissionen zu senken und die Energiewende im ländlichen Raum voranzutreiben. Biogas aus Wirtschaftsdüngern verbindet Klimaschutz mit regionaler Wertschöpfung und stärkt die Unabhängigkeit von fossilen Energieträgern.

Betriebe, die jetzt investieren, profitieren nicht nur von Zuschüssen, sondern positionieren sich auch für künftige Entwicklungen. Mit steigenden Anforderungen an die Tierhaltung und verschärften Emissionszielen wird die effiziente Nutzung von Wirtschaftsdüngern zunehmend zum Wettbewerbsvorteil. Die Förderung bietet einen zeitlich befristeten Anreiz, der rasch genutzt werden sollte.

Die in diesem Artikel dargestellten Informationen ersetzen keine individuelle Beratung durch einen Fachexperten oder die zuständige Förderstelle.

Häufig gestellte Fragen

Wer kann die Förderung für Biogasanlagen mit Gülle beantragen?

Antragsberechtigt sind landwirtschaftliche Betriebe, Betreibergesellschaften von Biogasanlagen sowie Unternehmen, die entsprechende Dienstleistungen erbringen. Der Antrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe eingereicht werden.

Wie hoch muss der Anteil an Wirtschaftsdünger in der Biogasanlage sein?

Die Anforderungen sind gestaffelt: Bei Neueinsteigern mindestens 20 %, bei bestehendem Einsatz eine Steigerung um mindestens 1.000 Tonnen pro Jahr. Anlagen mit über 80 % Wirtschaftsdünger müssen den Anteil um 10 Prozentpunkte erhöhen. Neubauten benötigen mindestens 70 % Wirtschaftsdüngeranteil.

Welche Maßnahmen werden konkret gefördert?

Gefördert werden gasdichte Abdeckungen von Gärrestlagern, Aufbereitungstechnik zur Güllevergärung, zusätzliche Lagerbehälter, Rührsysteme und spezialisierte Einbringungstechnik. Die Maßnahmen müssen über gesetzliche Vorgaben hinausgehen und Emissionen senken oder die Effizienz steigern.

Wie viel Budget steht für die Förderung zur Verfügung?

Aus dem Klima- und Transformationsfonds fließen jährlich 10 Millionen Euro in die Förderung von Investitionen zur Vergärung von Wirtschaftsdüngern. Die Mittel werden als Investitionszuschuss vergeben, nicht als Darlehen.

Warum ist die Vergärung von Gülle klimafreundlicher als offene Lagerung?

Bei offener Lagerung entweichen Methan und Lachgas unkontrolliert in die Atmosphäre – beides hochpotente Treibhausgase. Die kontrollierte Vergärung in Biogasanlagen verhindert diese Emissionen, erzeugt nutzbares Biogas und liefert einen stabilisierten Gärrest als hochwertigen Dünger.

Paul Sommer

Geschrieben von Redakteur Wissenschaft & Natur

Paul Sommer

Paul studierte Biologie mit Schwerpunkt Ökologie an einer norddeutschen Universität und arbeitete mehrere Jahre in der Wissenschaftskommunikation für Umweltverbände. Er kam 2017 zur Redaktion von Getraenkemarkt Flaschenkind. Seine Texte behandeln Artenschutz im urbanen Raum, Klimaanpassung und die Wechselwirkungen zwischen Tier- und Pflanzenwelt.

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